Eingaben
Ergebnisse
- Eigentümerinvestition
- -- €
- Mieterinvestition
- -- €
- Eigentümerkosten pro Jahr
- -- €/Jahr
- Mieterkosten pro Jahr
- -- €/Jahr
Formeln
- Eigentümerinvestition = Investition × Eigentümeranteil
- Mieternutzung = Nutzungskosten × Mieternutzungsanteil
- Jahreskosten verteilen Wartung und Nutzungsanteil
Der Rechner zeigt, wie sich die Anfangsinvestition sowie die laufenden Kosten einer Ladeinfrastruktur zwischen Eigentümer und Mieter aufteilen lassen. Du erhältst vier Werte: Eigentümerinvestition, Mieterinvestition, Eigentümerkosten pro Jahr und Mieterkosten pro Jahr.
Damit lässt sich ein nachvollziehbares Kostenszenario für eine Wallbox oder gemeinschaftliche Ladeinfrastruktur im Mehrfamilienhaus vorbereiten. Das Ergebnis kann etwa als Grundlage für Gespräche mit Vermietung, Mietparteien, Hausverwaltung oder innerhalb einer WEG dienen. Es trennt dabei einmalige Investitionskosten von jährlich wiederkehrenden Kosten für Wartung und Nutzung.
Was der Kostensplit abbildet
Bei Ladeinfrastruktur entstehen oft unterschiedliche Kostenarten:
- Die Gesamtinvestition umfasst die einmalige Anfangsinvestition.
- Die jährliche Wartung beschreibt wiederkehrende Betriebskosten.
- Die jährlichen Nutzungskosten bilden Energie- und Nutzungskosten pro Jahr ab.
Der Rechner verteilt die Investition anhand des gewählten Eigentümeranteils. Die Nutzungskosten werden anhand des Nutzungsanteils des Mieters aufgeteilt. Die jährliche Wartung wird im vorgegebenen Rechenmodell den Eigentümerkosten zugerechnet.
So wird sichtbar, welcher Betrag einmalig getragen wird und welche jährlichen Kosten jeweils bei Eigentümer und Mieter anfallen.
Eingaben und ihre Wirkung
| Eingabe | Einheit | Wirkung auf die Berechnung |
|---|---|---|
| Anfangsinvestition | € | Gesamtbetrag der einmaligen Investition in die Ladeinfrastruktur |
| Eigentümeranteil Investition | % | Anteil der Gesamtinvestition, den der Eigentümer übernimmt |
| Jährliche Wartung | €/Jahr | Wiederkehrende Betriebskosten, die in die jährlichen Eigentümerkosten einfließen |
| Jährliche Nutzungskosten | €/Jahr | Kosten für Energie und Nutzung, die zwischen Eigentümer und Mieter aufgeteilt werden |
| Nutzungsanteil Mieter | % | Anteil der jährlichen Nutzungskosten, der dem Mieter zugerechnet wird |
Der verbleibende Anteil ergibt sich jeweils automatisch: Übernimmt der Eigentümer beispielsweise 60% der Investition, entfallen 40% auf den Mieter. Liegt der Nutzungsanteil des Mieters bei 70%, trägt der Eigentümer die verbleibenden 30% der Nutzungskosten.
So rechnet der Rechner
Die einmalige Investition wird direkt über den Eigentümeranteil Investition aufgeteilt:
Die jährlichen Nutzungskosten folgen dem angegebenen Nutzungsanteil Mieter:
Die Wartung wird damit vollständig den jährlichen Eigentümerkosten zugerechnet. Die Energie- und Nutzungskosten werden dagegen nach dem hinterlegten Nutzungsanteil verteilt.
Beispiel mit den Rechnerwerten
Bei einer Anfangsinvestition von 30.000,00 € und einem Eigentümeranteil Investition von 60% ergibt sich:
| Ergebnis | Betrag |
|---|---|
| Eigentümerinvestition | 18.000,00 € |
| Mieterinvestition | 12.000,00 € |
Für die laufenden Kosten werden 1.800,00 €/Jahr Wartung, 7.200,00 €/Jahr Nutzungskosten und ein Nutzungsanteil Mieter von 70% angesetzt:
| Ergebnis | Betrag |
|---|---|
| Eigentümerkosten pro Jahr | 3.960,00 €/Jahr |
| Mieterkosten pro Jahr | 5.040,00 €/Jahr |
Die 5.040,00 €/Jahr des Mieters entsprechen 70% der jährlichen Nutzungskosten. Beim Eigentümer verbleiben 30% der Nutzungskosten, also 2.160,00 €/Jahr, zuzüglich der vollständigen jährlichen Wartung von 1.800,00 €/Jahr.
Wofür du das Ergebnis verwenden kannst
Der Kostensplit ist hilfreich, wenn eine Wallbox, ein gemeinsamer Netzanschluss, ein Zählerschrank-Umbau, ein Leitungsweg oder ein Lastmanagement nicht allein einer Partei zugeordnet werden kann. Er macht eine vorher festgelegte Verteilungsannahme in Euro sichtbar.
Praktisch kann der Rechner unter anderem helfen, um:
- eine Kostenvereinbarung für Investition und laufenden Betrieb vorzubereiten,
- unterschiedliche Verteilungsquoten durchzurechnen,
- den Anteil von Energie- und Nutzungskosten gegenüber Wartungskosten einzuordnen,
- eine Gesprächsgrundlage für Vermietung, Mieter und Hausverwaltung zu schaffen,
- die wirtschaftliche Belastung vor einer Entscheidung über Ladeinfrastruktur transparent darzustellen.
Die Eingaben lassen sich gezielt variieren. Steigt beispielsweise die jährliche Nutzung der Ladepunkte, erhöhen sich die jährlichen Nutzungskosten. Ein höherer Nutzungsanteil Mieter verschiebt dann einen entsprechend größeren Teil dieser Kosten zum Mieter. Die jährliche Wartung bleibt im Rechenmodell hingegen bei den Eigentümerkosten.
Was der Rechner nicht entscheidet
Der Rechner bildet eine Kostenverteilung nach den eingegebenen Annahmen ab. Er legt nicht fest, ob eine Investition, ein Betriebskostenanteil oder eine Umlage rechtlich wirksam vereinbart werden kann.
Gerade bei Mietobjekten und einer WEG können zusätzlich Eigentumsverhältnisse, Beschlüsse, Mietvertrag, Verbrauchserfassung, Zählerkonzept, Vorgaben der Hausverwaltung sowie die technische Ausgestaltung der Ladeinfrastruktur relevant sein. Bei mehreren Ladepunkten können außerdem Lastmanagement, Netzanschluss, individuelle Strommessung und unterschiedliche tatsächliche Nutzung eine getrennte Abrechnung erforderlich machen.
Für die konkrete Umsetzung ersetzt der Kostensplit daher keine Beschlussfassung, Rechtsberatung, Fachplanung oder Prüfung der örtlichen Anlage.